Manchmal kann man sich nur wundern, was als Radweg alles als benutzungspflichtig ausgewiesen ist. Hier handelt es sich sogar um einen benutzungspfichtigen Rad- und Fußweg.
Er befindet sich zwischen Eygelshovener Str. und einem Feldweg, der von der Hammerschmidtstr. aus zur Gesamtschule und der Bezirkssportanlage führt.
Da er in beide Richtungen benutzt werden muss, kann es zu interessanten Begegnungen kommen. 🙂


Ohne eine danebenliegende Fahrbahn ist der Trampelpfad nicht „benutzungspflichtig“, sondern sperrt diesen lediglich für den sonstigen Verkehr. Den ein oder anderen Mountainbiker wird es freuen.